Mit dem verabschiedeten Gesetz wird das CE-Kennzeichen ab Dezember 2027 um Cybersicherheit erweitert. Das BSI erhält Befugnisse zur Marktüberwachung, kann Nachbesserungen erzwingen, Bussgelder verhängen und Produkte vom Markt nehmen.
Der Bundestag hat das Durchführungsgesetz zum Cyber Resilience Act verabschiedet. Ab Dezember 2027 gilt die erweiterte CE-Kennzeichnung für Produkte mit digitalen Elementen, von vernetzten Haushaltsgeräten bis zu Sicherheitschips. Das BSI wird als Marktüberwachungsbehörde, notifizierende Stelle, zuständiges CSIRT und Beschwerdestelle für Verbraucher benannt.
Als Marktüberwachungsbehörde kann das BSI Produkte stichprobenartig oder gezielt prüfen, Nachbesserungen einfordern, Bussgelder verhängen und nicht konforme Produkte vom Markt nehmen. Hersteller müssen Cybersicherheit künftig über den gesamten Produktlebenszyklus bereits ab der Entwicklungsphase nachweisen, nicht erst bei Markteinführung.
Die Koordinierung von CRA-Meldungen laeuft beim BSI bereits seit dem 11. September 2026, kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Umsetzung unterstützt werden. Offen ist, wie schnell genügend Konformitätsbewertungsstellen notifiziert werden, damit Hersteller die Frist bis Dezember 2027 tatsächlich einhalten können.
Was das für Entscheider bedeutet
- Prüfen Sie, welche Ihrer vernetzten Produkte ab Dezember 2027 unter die erweiterte CE-Pflicht fallen.
- Dokumentieren Sie Cybersicherheitsmaßnahmen bereits in der Entwicklungsphase, nicht erst vor Markteinführung.
- Klären Sie frühzeitig, welche notifizierte Stelle Ihre Produkte nach CRA-Vorgaben prüfen kann.
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