Der am 17. September 2026 vorgestellte Entwurf für den EU KIDS Act sieht vor, dass Kinder unter 15 Jahren auf sozialen Netzwerken und Video-Plattformen keine eigenständigen Konten mehr anlegen dürfen. Ziel ist ein einheitliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten und ein durchgehender Regulierungsrahmen für digitale Dienste und KI-Systeme.
Die Europäische Kommission hat am 17. September 2026 den Entwurf für den EU KIDS Act vorgelegt, ausgeschrieben als 'EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy'. Der Vorschlag beschränkt die eigenständige Kontoerstellung auf bestimmten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen für Kinder unter 15 Jahren. Damit ersetzt ein EU-weit einheitliches Alter die bislang unterschiedlichen nationalen Regeln der Mitgliedstaaten.
Die Kommission begründet den Schritt mit den Risiken, denen Minderjährige auf bestimmten Plattformen und bei KI-gestützten Diensten ausgesetzt sind. Ein einheitliches Alter soll Rechtssicherheit schaffen und Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt abbauen, die durch abweichende nationale Vorschriften entstanden sind. Der Entwurf ergänzt bestehende Regeln wie den Digital Services Act und den AI Act um einen eigenen Jugendschutzrahmen.
Offen ist, wie die Altersverifikation technisch und praktisch umgesetzt werden soll, ohne dass Plattformen umfassende Identitätsdaten aller Nutzer verarbeiten müssen. Auch das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat steht noch aus, sodass sich Details und Fristen bis zum Inkrafttreten noch ändern können. Anbieter von Plattformen mit Angeboten für Minderjährige in der EU sollten die Entwicklung des Trilogs beobachten.
Was das für Entscheider bedeutet
- Prüfen Sie, ob Ihre Plattform Kindern unter 15 Jahren eigenständige Kontoerstellung ermöglicht.
- Bereiten Sie Prozesse zur Altersverifikation vor, die datensparsam mit Nutzerdaten umgehen.
- Verfolgen Sie den weiteren Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament und im Rat.
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